MP 936/2020 wurde von der Bundesregierung veröffentlicht, die bekannt wurde als Vorläufige Maßnahme Arbeit, um eine hohe Zahl von Entlassungen aufgrund der neuen Coronavirus-Pandemie zu vermeiden.
Um Entlassungen zu verhindern, dürfen Unternehmen die Gehälter ihrer Angestellten um bis zu 701 TP3B kürzen und die Arbeitslosenversicherung auflösen, um diesen Verlust auszugleichen. Diese Maßnahme ist den Unternehmen freigestellt, dürfte aber laut Angaben des Wirtschaftsministeriums 24 Millionen Arbeitnehmer betreffen.

Die Maßnahme verhindert hohe Arbeitslosigkeit
Für die Umsetzung der Maßnahmen gilt eine Frist von maximal 90 Tagen, beispielsweise für Arbeitszeit- und Lohnkürzungen, für die Aussetzung von Arbeitsverträgen von maximal 60 Tagen. Da es sich um vorläufige Maßnahmen handelt, fallen sie unter den Geltungsbereich des Dekrets. Allerdings benötigen sie 120 Tage, um vom Kongress genehmigt zu werden.
Der Text geht von einer Arbeitszeitverkürzung um drei Prozentpunkte aus, die 25%, 50% oder 70% betragen kann, im Falle einer Aussetzung des Vertrags innerhalb eines Zeitraums von 60 Tagen.
Die Arbeitsbeziehungen als Ganzes zielen also darauf ab, das „Einkommen“ der Arbeitnehmer zu sichern, nicht ihr „Gehalt“. Die beiden Hauptziele sind die Reduzierung der Arbeitszeit und die Aussetzung des Arbeitsvertrags.
Unternehmer sehen darin eine Möglichkeit, Tarifverträge oder individuelle Lohnabschlüsse durchzusetzen. Der Staat wehrt sich gegen die Folgen einer steigenden Arbeitslosigkeit für die Wirtschaft und will mit der Maßnahme einen noch schlimmeren Zusammenbruch verhindern.
Die Arbeitslosenversicherung wurde im Zuge der Änderung der vorläufigen Maßnahme eingeführt, um Arbeitgebern durch Lohnkürzungen und die Verhinderung von Entlassungen zu helfen. Die Höhe der Leistungen liegt daher zwischen 1.280,00 und 1.813,00 R$.
Bei einer Vertragsauflösung wird der volle Versicherungsbetrag ausgezahlt. Beträgt die Gehaltskürzung 70%, wird ein Prozentsatz für das Arbeitslosengeld berechnet. Der Prozentsatz von 30% kann bei der Einkommensteuer vom Nettoeinkommen abgezogen werden.
