Aufgrund der Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie wurden die Abgaben für Nachlasserklärungen verschoben. Als neue Frist hat die Steuerbehörde den 30. Juni festgelegt.
Der Federal Revenue Service hat gestern, Dienstag (7.), die Frist für die Einreichung der endgültigen Nachlasserklärung und der Erklärung zur endgültigen Ausreise aus dem Land bekannt gegeben. Die neue Frist wurde auf den 30. Juni verschoben. Der letzte Termin war der 30. dieses Monats.
Die Verlängerung ist auf die Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie in Brasilien zurückzuführen. Die Änderungen wurden in der Normativen Anweisung RFB Nr. 1.934 von 2020 in einer Sonderausgabe des Bundesanzeigers veröffentlicht.
„Die Maßnahme ist durch die Schwierigkeiten gerechtfertigt, die sich aus der sozialen Isolation aufgrund des Coronavirus ergeben. Ziel ist es, die Öffentlichkeit zu schützen, indem ein Gedränge von Steuerzahlern in den Servicezentren des Federal Revenue Service (FRS), bei Unternehmen und Finanzinstituten, die Einkommenserklärungen anfordern, sowie in den Büros von Fachleuten oder Einrichtungen, die Hilfe bei der Einreichung von Steuererklärungen anbieten, verhindert wird. Ziel ist es somit, die Bemühungen der Regierung zu unterstützen, die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen“, so der IRS in einer Erklärung.
Neuer Standard
Mit der neuen Regelung muss die endgültige Nachlasserklärung bis zum 30. Juni 2020 eingereicht werden. In den folgenden Fällen muss die entsprechende Steuer bis zum selben Datum bezahlt werden:
I – die gerichtliche Entscheidung über die Aufteilung, Weiteraufteilung oder Zuerkennung des Inventarvermögens bis zum Kalenderjahr 2019 erfolgte und mit Ablauf des letzten Februartages des Kalenderjahres 2020 rechtskräftig wurde;
II – die öffentliche Inventar- und Teilungsurkunde im Kalenderjahr 2019 erstellt wurde; oder
III – Die rechtskräftige gerichtliche Entscheidung über die Aufteilung, Weiteraufteilung oder Zuerkennung des inventarisierten Vermögens ist zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember des Kalenderjahres 2019 ergangen.
Im Falle der Erklärung zur dauerhaften Abreise aus dem Land muss diese bis zum 30. Juni 2020 eingereicht und die entsprechende Steuer bis zum selben Datum bezahlt werden. In Fällen, in denen die in Brasilien ansässige Person das Staatsgebiet dauerhaft im Kalenderjahr 2019 verlassen hat oder vorübergehend und im Jahr 2019 12 aufeinanderfolgende Monate abwesend war.
