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Steuerzahler aus Goiás können den Karneval nutzen, um ihre Einkommensteuererklärung im Voraus einzureichen

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Steuerzahler können ab Donnerstag, dem 20., mit der Registrierung von Informationen zur Erklärung ihrer Einkommensteuer (IR) für 2019 beginnen.

Die IR-Erklärung kann erst am 2. März abgegeben werden, bereits jetzt kann sie jedoch auf den Computer oder das Android- und iOS-Handy heruntergeladen und die Unterlagen archiviert werden.

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Etwa eine Million Goianer zu berichten – 50.000 mehr Steuerzahler als im Vorjahr.

 

Contribuinte Goiano Pode Aproveitar O Carnaval Para Adiantar A Declaração Do IR 25 de fevreiro de 2020

 

Der Buchhaltungsberater Cássius Pimenta erklärt, dass das Ausfüllen des Formulars einfach ist, sogar bei beiden Besteuerungsmodellen: vereinfacht oder vollständig.

„Zu Beginn wird eine Orientierung zu diesen Besteuerungsformen gegeben und am Ende kann der Steuerzahler die günstigste Variante wählen“, erklärt Cássio Pimenta.

„Es ist auch möglich, Daten aus der Erklärung von 2019 zu importieren. Wenn diese korrigiert wurde, müssen die Angaben durch die Angaben auf dem Beleg der letzten Online-Korrektur ersetzt werden.“

Wann muss die Erklärung abgegeben werden?

Der Berater rät Steuerzahlern, die Erklärung zu Beginn der Frist einzureichen, um einen weiteren Vorteil zu erlangen und so die Einkommensteuerrückerstattung schneller zu erhalten.

Daher haben ältere Menschen, Menschen mit schweren Erkrankungen und Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen ab Mai Vorrang bei der Zahlung. „Wer seine Rechnungen nicht fristgerecht beim Finanzamt begleicht, muss eine Geldstrafe von mindestens 165,74 R$ zahlen. Der Höchstbetrag entspricht 201,3 Billionen R$ der fälligen Steuer“, betont er.

Eine weitere Empfehlung besteht darin, die Vorteile einer vereinfachten Erklärung zu prüfen, bei der auf alle steuerlich zulässigen Abzüge verzichtet wird, beispielsweise für Ausgaben für Bildung und Gesundheit.

Andererseits, erklärt Cássio Pimenta, hat man Anspruch auf einen Abzug von 20% vom Wert des zu versteuernden Einkommens, begrenzt auf R$ 16.754,34, den gleichen Wert wie im letzten Jahr.

Wer muss die Erklärung abgeben?

Wer im Jahr 2019 ein steuerpflichtiges Einkommen von über 28.559,70 R$ erzielt hat, muss in diesem Jahr seine Einkommensteuererklärung abgeben. Der Betrag entspricht dem in der Einkommensteuererklärung der letzten beiden Jahre.

Steuerzahler, die im letzten Jahr steuerfreie Einkünfte in einer Summe von über 1.000.000 R$ erzielt haben, müssen dies ebenfalls erklären.

Wer in einem Monat des Jahres 2019 Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten oder Rechten erzielt oder Geschäfte an Wertpapierbörsen, Warenbörsen, Terminbörsen oder ähnlichen Börsen getätigt hat;

Jeder, der im Jahr 2019 einen Bruttoumsatz aus ländlichen Aktivitäten im Wert von mehr als 142.798,50 R$ erzielt hat.

Somit war er bis zum 31. Dezember 2019 im Besitz oder Eigentum von Vermögenswerten oder Rechten, einschließlich unbebautem Land, mit einem Gesamtwert von über 1.400.000 R$.

Er wurde jedoch in einem beliebigen Monat des Vorjahres in Brasilien ansässig und war am 31. Dezember 2019 immer noch dort ansässig.

Allerdings können diejenigen, die sich für eine Befreiung von der Steuer auf den aus dem Verkauf von Wohnimmobilien erzielten Betrag entschieden haben, deren Verkaufserlös angerechnet wird.

Beim Erwerb von im Inland gelegenen Wohnimmobilien innerhalb von 180 Tagen ab dem Datum des Kaufvertrags.