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Finanzamt verlängert Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 01.04.2020

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Aufgrund der Coronavirus-Krise gab die Regierung bekannt, dass die Frist für die Einreichung der Einkommensteuererklärung um 60 Tage verlängert wurde.

An diesem Mittwoch, dem 1., gab der Finanzminister José Tostes Neto in einem Interview im Planalto-Palast die Entscheidung der Regierung bekannt, die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung (IRPF) um 60 Tage zu verlängern.

Ab heute muss die Erklärung also bis zum 30. Juni 2020 abgegeben werden.

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Receita prorroga prazo para entrega de Imposto de Renda 01/04/2020

„Diese Frist läuft am 30. April ab und wird bis zum 30. Juni verlängert. Daher verlängert sich die Frist für die Einreichung der Unterlagen um zwei Monate“, erklärten der Minister und andere Mitglieder des Wirtschaftsteams der Regierung.

Laut dem jüngsten Bericht der IRS vom 30. März gingen 8,1 Millionen Steuererklärungen bei der Behörde ein. Die Bundesregierung erwartet, dass in diesem Jahr 32 Millionen Steuerzahler ihre Steuererklärungen einreichen werden.

Auswirkungen des Coronavirus

Minister Tostes Neto hatte vor zwei Wochen erklärt, dass die IRS die Verschiebung der Frist aufgrund der Ausbreitung der neuen Coronavirus-Pandemie im Land prüfen werde.

Totes hatte außerdem mitgeteilt, dass die Agentur die Auswirkungen der Krise auf die Fähigkeit der Steuerzahler, Steuern zu erklären, bewerten werde.

Für wen ist es obligatorisch?

Wer steuerfreies, nicht steuerpflichtiges oder ausschließlich an der Quelle versteuertes Einkommen in einer Summe von mehr als 1440.000 R$ erhalten hat, wer in einem beliebigen Monat des Vorjahres Kapitalgewinne aus dem Verkauf von steuerpflichtigen Vermögenswerten oder Rechten erzielt hat oder Geschäfte an Aktien-, Waren- und Terminbörsen durchgeführt hat, muss ebenfalls eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Im Zusammenhang mit der ländlichen Tätigkeit müssen Steuerzahler mit einem Bruttoeinkommen von über 142.798,50 R$ eine Steuererklärung einreichen. Auch wer am 31. Dezember 2019 im Besitz von Vermögenswerten oder Rechten, einschließlich unbebautem Land, mit einem Gesamtwert von über 300.000 R$ war, muss die Steuererklärung ausfüllen.

Weitere Informationen finden Sie unter.