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Curitiba könnte Gebühren für Veranstaltungen in Parkanlagen erheben

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Die Stadtverwaltung von Curitiba hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Nutzung der städtischen Parks und Grünflächen für verschiedene Aktivitäten regeln soll. Der Gesetzentwurf sieht sogar die Erhebung von Gebühren für die Durchführung von Veranstaltungen an diesen Orten vor.

Der Text wurde am 12. Februar beim Stadtrat eingereicht und hebt zwei Gesetze auf kommunale, einer aus dem Jahr 2000 (9.804). Ebenso ein weiterer aus dem Jahr 2017 (15.047), der das städtische System der Naturschutzeinheiten von Curitiba (SMUC) vorsieht. Laut dem Rathaus besteht die Begründung darin, „eine aktualisierte Version vorzulegen, die Aspekte des Masterplans integriert“.

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Curitiba Pode Passar A Cobrar Por Eventos Em Áreas De Parques 05 de março de 2020

Nachhaltige Gebiete und Naturschutz

Der Vorschlag könnte bereits nächste Woche von der Rechtsabteilung der Kammer (Projuris) geprüft und anschließend an den Verfassungs- und Justizausschuss (CCJ) weitergeleitet werden. Wird er angenommen, wird er an die anderen Ausschüsse weitergeleitet. Bürgermeister Rafael Greca (DEM) möchte Naturschutzgebiete in zwei Kategorien einteilen, entsprechend dem bereits im Bundesgesetz vorgesehenen, in Curitiba jedoch veralteten Konzept. Dabei handelt es sich um Gebiete mit nachhaltiger Nutzung und solche, die als Naturschutzgebiete gelten.

Dem Text zufolge werden nachhaltige Nutzungsgebiete als Umweltschutzgebiete (APAs) bezeichnet, wie beispielsweise die APAs Passaúna und Iguaçu, die sowohl Parks als auch Gewerbe- und Wohngebiete umfassen. Das Gesetz zielt darauf ab, den Naturschutz mit der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen in Einklang zu bringen und die Anwesenheit von Menschen in diesen Schutzgebieten zu ermöglichen.

In dieser Gruppe wären Aktivitäten im Zusammenhang mit der Sammlung und Nutzung natürlicher Ressourcen zulässig, „sofern sie auf eine Weise durchgeführt werden, die erneuerbare Umweltressourcen und ökologische Prozesse erhält.“

Das Gesetz überträgt der städtischen Umweltabteilung (SMMA) die Kontrolle über die „soziale Nutzung“ von Naturschutzgebieten, einschließlich künstlerischer, kultureller, Freizeit-, Gesundheits-, Sport- und Umweltveranstaltungen sowie gemeinnütziger Aktivitäten und Initiativen.

FMMA-beschichtet

Für die Nutzung von Flächen in Naturschutzgebieten würden in speziellen Gesetzen oder Verordnungen öffentliche Gebühren oder Preise festgelegt, die an den Städtischen Umweltfonds (FMMA) zurückfließen würden, und zwar abhängig von den Besonderheiten der Veranstaltung oder Aktivität und des zu nutzenden Gebiets.

Für den Zugang zu städtischen Parks und bestimmten Naturschutzgebieten kann außerdem ein öffentlicher Preis festgelegt werden, „mit dem Ziel, die Pflege und Erhaltung“ dieser Gebiete zu fördern.

Die Stadtverwaltung erklärt, dass bei Großveranstaltungen, insbesondere bei solchen, bei denen sich die Veranstalter zur Instandhaltung der Veranstaltungsorte verpflichten, mögliche Gebühren erhoben werden sollten.

Wird die Instandhaltung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, bleibt die Gemeinde für die Arbeiten verantwortlich, was die öffentlichen Kassen belastet. In diesen Fällen soll die Idee einer Nutzungsgebühr greifen. Dem vorgeschlagenen Text zufolge sollen die erzielten Mittel für „Verbesserungen, neue Ausrüstung und die Instandhaltung der Anlage selbst“ verwendet werden.