In diesem Jahr haben bisher mehr als 7,5 Millionen Steuerzahler ihre Einkommensteuererklärungen eingereicht. Der IRS erwartet 32 Millionen.
Es verbleiben noch 25 Tage für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2020 (IRPF). Mehr als 7,5 Millionen Steuerzahler haben ihre Erklärungen bereits eingereicht. Bis Donnerstag (26.) um 17 Uhr hatten 7.518.007 Personen ihre Steuererklärung an die Steuerbehörde geschickt.
Diese Zahl entspricht 23,51 TP3T der für dieses Jahr erwarteten 32 Millionen Erklärungen. Die Einreichungsfrist begann am 2. März und dauert bis zum 30. April um 23:59 Uhr.

Wer hat den IR zuvor eingereicht?
Steuerzahler, die ihre Steuererklärung frühzeitig und korrekt eingereicht haben, haben Vorrang bei der Erstattung. Auch Menschen über 60 Jahre sowie Menschen mit schweren Erkrankungen oder körperlichen Behinderungen erhalten ihre Erstattung früher.
Das Deklarationsgeneratorprogramm ist auf der Website der Federal Revenue verfügbar. Wer mobile Geräte nutzt, wie z. B. Tabletten oder Smartphones, Sie können die Anwendung Meu Imposto de Renda aus dem Google Play Store für das Android-Betriebssystem und aus dem App Store für das iOS-Betriebssystem herunterladen.
In diesem Jahr ist die Einkommensteuererklärung für alle Personen obligatorisch, deren zu versteuerndes Einkommen im Vorjahr mehr als 28.559,70 R$ betrug. Dies entspricht 2.196,90 R$ pro Monat, einschließlich des dreizehnten Gehalts. Die Höhe der Strafe für verspätete Abgabe beträgt bis zum 20% 11 R$ pro Kalendermonat. Der Mindestbetrag beträgt 165,74 R$.
Änderungen
Eine der wichtigsten Änderungen ist die Vorverlegung des Rückerstattungsplans. Die Zahlungen beginnen Ende Mai und enden Ende September. Außerdem wird der INSS-Abzug für Hausangestellte abgeschafft.
Steuerpflichtige mit digitaler Bescheinigung erhalten erstmals die im Generierungsprogramm vorausgefüllte Erklärung.
Für wen ist es obligatorisch?
Wer steuerfreies, nicht steuerpflichtiges oder ausschließlich an der Quelle versteuertes Einkommen in einer Summe von mehr als 1440.000 R$ erhalten hat, wer in einem beliebigen Monat des Vorjahres Kapitalgewinne aus dem Verkauf von steuerpflichtigen Vermögenswerten oder Rechten erzielt hat oder Geschäfte an Aktien-, Waren- und Terminbörsen durchgeführt hat, muss ebenfalls eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Im Zusammenhang mit der ländlichen Tätigkeit müssen Steuerzahler mit einem Bruttoeinkommen von über 142.798,50 R$ eine Steuererklärung einreichen. Auch wer am 31. Dezember 2019 im Besitz von Vermögenswerten oder Rechten, einschließlich unbebautem Land, mit einem Gesamtwert von über 300.000 R$ war, muss die Steuererklärung ausfüllen.
