Der Auszahlungstermin für den PIS-Pasep-Bonus war der 30. Juni und wurde nun auf den 29. Mai verschoben. Die Auszahlung erfolgt durch die Caixa Econômica Federal.
Der Beschluss der Regierung, die Frist für die Streichung des Gehaltsbonus für 2019/2020 um einen Monat vorzuverlegen, wurde heute im Amtsblatt der Union veröffentlicht (3). Der Beschluss betraf auch den Kalender für 2020/2021.
Der Auszahlungskalender für 2020/2021 beginnt am 30. Juni 2020 und endet am 30. Juni 2021. Die Auszahlung des Gehaltsbonus des Sozialintegrationsprogramms (PIS) an Arbeitnehmer im privaten Sektor erfolgt durch die Caixa Econômica Federal unter Berücksichtigung des Geburtsmonats des Arbeitnehmers.
Der Gehaltsbonus für das Public Servant Asset Formation Program (Pasep) wird von der Banco do Brasil auf Grundlage der letzten Ziffer der Registrierungsnummer des Beamten ausgezahlt.
Arbeitnehmer mit einem Caixa-Konto (im Fall von PIS) oder einem Konto bei der Banco do Brasil (im Fall von Pasep) erhalten die Gutschrift automatisch.
Wer hat Anspruch auf Zahlung
Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, die seit mindestens fünf Jahren bei PIS/Pasep registriert sind. Sie müssen im Jahr 2019 mindestens 30 Tage lang in einem formellen Beschäftigungsverhältnis gestanden und ein durchschnittliches Monatsgehalt von bis zu zwei Mindestlöhnen verdient haben. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der Arbeitgeber die Daten des Arbeitnehmers im jährlichen Sozialinformationsbericht (RAIS) 2019 angegeben hat.
Für Arbeitnehmer, die nach Ablauf der Frist mit RAIS identifiziert wurden und ihre Anträge bis zum 30. September 2020 einreichen, steht die Leistungszahlung ab dem 4. November desselben Jahres zur Verfügung.
Die Obergrenze für die Auszahlung liegt bei einem Mindestlohn (R$ 1.045), wobei der Betrag als ein Zwölftel des Gehalts berechnet wird. Der Betrag, den jeder Arbeitnehmer erhält, ist proportional zur Anzahl der im Jahr 2019 offiziell gearbeiteten Monate.
Auch Erben haben Anspruch auf die Auszahlung. Im Todesfall einer teilnehmenden Person müssen die Erben Unterlagen vorlegen, die sowohl den Tod als auch ihre Begünstigung belegen.
